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Vorsorge  Erlebensversicherung

Er und Ablebensversicherung


Informationen zur Lebensversicherung
Lebensversicherungen leisten bei Ablauf der Vertragslaufzeit oder bei Tod des Versicherten eine vereinbarte Summe. Bei einer Risikolebensversicherung, ist dies nicht der Fall, diese leistet i.d.R. nur bei Tod des Leistungsnehmers.

Die kapitalbildende Lebensversicherung ist die verbreiteste Form der Lebensversicherung und bietet Ihnen doppelte Sicherheit: Einerseits ist sie eine Vorsorge für den Todesfall, zum anderen sammelt sich Kapital an, das bei Vertragsende an Sie ausbezahlt wird. Aus steuerrechtlichen Gründen ist eine Mindestversicherungsdauer von zehn Jahren unbedingt zu empfehlen. Wenn man sich auch im Alter jene Dinge leisten möchte die das Leben angenehm machen, und überdies wünscht, daß die Familie - egal was passiert - immer ein gesichertes Einkommen hat., dann ist die Kapitallebensversicherung genau das Richtige, da sie sowohl das Risiko eines vorzeitigen Ablebens des Versicherungsnehmers, als auch eine in der Regel einkommensteuerfreie Ablaufleistung vereint.

Die Kapitallebensversicherung kombiniert eine Risikoversicherung für den Todesfall mit einem Sparvorgang.

Die Kapitallebensversicherung dient vor allem:    


pfeil_12_12.gif  dem finanziellen Schutz der Hinterbliebenen beim vorzeitigen Tod der Versicherten
pfeil_12_12.gif  der eigenen Altersversorgung
pfeil_12_12.gif  der Vermögensbildung
pfeil_12_12.gif  der finanziellen Sicherung der Zukunft der Kinder
pfeil_12_12.gif  der Immobilienfinanzierung
pfeil_12_12.gif  der Versorgung bei Berufsunfähigkeit.

1. Sicherheit:

Es gibt in der Regel eine Todesfallsumme die bei Ableben innerhlab der Vertragslaufzeit zur Auszahlung kommt und die hinsichtlich der Höhe fast meistens auch das garantierte Erlebenskapital bei Vertragsablauf bildet. Zusätzlich zur Ablebenssumme kommen die bis dahin angelaufenen Gewinnanteile ebenso zur Auszahlung

2. Ertragsaussichten:


Zusätzlich zum garantierten Erlebenskapital wird eine prognostizierte aber nicht garantierte Gewinnbeteiligung angeführt. Je nach wirtschaftlichem Verlauf kann diese Gewinnbeteiligung höher oder auch niederer niedrieger als angegeben ausfallen. Derzeit liegt die gesamte Gewinnbeteiligung bei 15 jährigen Verträgen um ca. 20% von der Versicherungssumme. (Erlebenskapital)

3.Verfügbarkeit:

Vorzeitige Kündigungen, sogenannte Rückkäufe führen meist zu einem Kapitalverlust. Man kann davon ausgehen, dass nach ca. der Hälfte der vereinbarten Vertragsdauer der Rückkaufswert ungefähr die Höhe der bis dahin geleisteten Einzahlungen ausmacht.

4. Steuerliche Auswirkungen:

Die einzuzahlenden Prämien unterliegen einer 4% igen Versicherungsteuer, diese
mindert den Ertrag unmerklich. Durch die entrichtete Versicherungssteuer bleiben die Erträge steuerfrei, egal ob Verrentung oder Kapitalabfindung, die Kapitalgarantie bleibt ebenso aufrecht.

Als reine Rentenvariante (also keine Kapitalabfindung) kann die Prämie der Lebensversicherung (in diesem Fall Rentenversicherung) zu einem Viertel von der Einkommensteuer abgeschrieben werden. (Freibetrag nicht Absetzbetrag)

Zusatz Achtung: Bei Ratenbesparungen sind Laufzeiten unter 15 Jahren aus Ertragsgründen nicht zu empfehlen. 


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