FAQ   |   Site Map   |   Impressum
Startseite Vorsorge Vermögen Finanzierung Versichern Über uns
 

Vorsorge  Betriebliche Vorsorge


Betriebliche Vorsorge

Gem. § 3.(1) Z. 15 a des Einkommensteuergesetzes sind "Zuwenddungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer, soweit diese Zuwendugen an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer geleistet werden" bis zu einem Jahresausmaß von ? 300,-- steuerfrei.

Folgende Versicherungssparten sind dafür anwendbar:

Altersvorsorge, Unfallversicherung, Krankenversicherung


Vorteile des Mitarbeiters



Vorteile des Unternehmers

Finanzielle Absicherung für das Alter, gegen Unfall oder Krankheit
Motivation für Mitarbeiter
Die Prämie zahlt das Unternehmen
Identifikation des Mitarbeiters zum Unternehmen
Der Betrag von ? 300,-- unterliegt nicht der EKST und SV.
Unternehmer bestimmt die MA (Gruppe) die in die Zukunftssicherung eingeschlossen werden.
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses bleiben die Ansprüche erhalten.
Die Prämien gelten bis ? 300,-- als Betriebsausgabe und sind steuerfrei
Für den MA besteht sofortiger Versicherungsanspruch
Damit werden die gesamten Personalkosten reduziert.
Kostengünstige Beteiligung durch freiwillige Beiträge möglich.
Ansprüche aus Verträgen (z.B. Ablaufleistungen) müssen in der Bilanz nicht aktiviert werden.

Betriebliche Vorsorge

Betriebliche Vorsorge

Betriebliche Vorsorge

Betriebliche Vorsorge

ebiotonne@skyar.com